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2024-01-11 08:45:00 / Sonstige

Proteste der Landwirte - Darauf müssen Sie achten!

Am Ende des letzten Jahres gab die Ampelregierung ihre Pläne zum Auslaufen der Steuervergüngstigung von Agrardiesel und der Streichung der Kfz-Steuerbefreiung für Landwirte bekannt. Dies hat für Ärger bei den Landwirten gesorgt und eine landesweite Protestwoche wurde organisiert. Auch wenn nach Einlenken der Regierung die Abschaffung der Kfz-Steuerbefreiung gekippt wurde und die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel nun über mehrere Jahre schrittweise vollzogen werden soll, reicht dies den Landwirten nicht und die Proteste finden wie geplant statt, da Unmut über die Politik der vergangenen Jahre herrscht.

Aber was ist eigentlich bei einer solchen Protestwoche erlaubt?

Deshalb wird protestiert.

Deshalb wird protestiert.

Am Ende des letzten Jahres gab die Ampelregierung ihre Pläne zum Auslaufen der Steuervergüngstigung von Agrardiesel und der Streichung der Kfz-Steuerbefreiung für Landwirte bekannt. Dies hat für Ärger bei den Landwirten gesorgt und eine landesweite Protestwoche wurde organisiert. Auch wenn nach Einlenken der Regierung die Abschaffung der Kfz-Steuerbefreiung gekippt wurde und die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel nun über mehrere Jahre schrittweise vollzogen werden soll, reicht dies den Landwirten nicht und die Proteste finden wie geplant statt, da Unmut über die Politik der vergangenen Jahre herrscht.

Aber was ist eigentlich bei einer solchen Protestwoche erlaubt?

Das besagt das Gesetz.

Alle Bürger haben gemäß § 8 des Grundgesetzbuchs grundsätzlich das Recht darauf, friedlich für Ihre Meinung einzustehen. Jedoch wird gemäß § 14 Versammlungsgesetz vorgeschrieben, dass öffentliche friedliche Versammlungen unter freiem Himmel mindestens 48 Stunden vorab bei den Behörden angemeldet werden müssen. Des Weiteren muss eine verantwortliche Person für die Leitung ernannt werden, damit der Protest konform stattfinden kann. Gemäß § 26 Versammlungsgesetz haftet die verantwortliche Person bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Auflagen (siehe § 14 ff Versammlungsgesetz). Dies hat den Hintergrund, dass unter anderem die Teilnehmerzahl bei öffentlichen Protesten nicht direkt absehbar ist und sowohl eine Gefahr für die Protestierenden als auch für Dritte entstehen kann. Durch die Vorherige Anmeldung können für Ordnung und Sicherheit für alle Beteiligten gesorgt werden und Vorkehrungen bezüglich eventueller Straßensperrungen und Umleitungen getroffen werden.

Das besagt das Gesetz.

Alle Bürger haben gemäß § 8 des Grundgesetzbuchs grundsätzlich das Recht darauf, friedlich für Ihre Meinung einzustehen. Jedoch wird gemäß § 14 Versammlungsgesetz vorgeschrieben, dass öffentliche friedliche Versammlungen unter freiem Himmel mindestens 48 Stunden vorab bei den Behörden angemeldet werden müssen. Des Weiteren muss eine verantwortliche Person für die Leitung ernannt werden, damit der Protest konform stattfinden kann. Gemäß § 26 Versammlungsgesetz haftet die verantwortliche Person bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Auflagen (siehe § 14 ff Versammlungsgesetz). Dies hat den Hintergrund, dass unter anderem die Teilnehmerzahl bei öffentlichen Protesten nicht direkt absehbar ist und sowohl eine Gefahr für die Protestierenden als auch für Dritte entstehen kann. Durch die Vorherige Anmeldung können für Ordnung und Sicherheit für alle Beteiligten gesorgt werden und Vorkehrungen bezüglich eventueller Straßensperrungen und Umleitungen getroffen werden.

  • Anmelden: Landwirte dürfen auf den Straßen protestieren, sofern der Protest mindestens 48 Stunden vor der Aktion angemeldet ist.
  • Verantwortliche Person: Für den Protest muss eine verantwortliche Person festgelegt werden, die für einen geordneten Ablauf zuständig ist und bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben strafrechtlich verfolgt werden kann.
  • Friedlich: Die Proteste müssen friedlich ablaufen. 
  • Weisungen befolgen: Den Weisungen der Polizei muss Folge geleistet werden.

Dieser Blogbeitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen formuliert und stellt keine Rechtsberatung dar! Sollten Sie sich rechtlich absichern wollen, kontaktieren Sie bitte eine Person mit juristischem Fachwissen.

Alles auf einen Blick.

Alles auf einen Blick.

  • Anmelden: Landwirte dürfen auf den Straßen protestieren, sofern der Protest mindestens 48 Stunden vor der Aktion angemeldet ist.
  • Verantwortliche Person: Für den Protest muss eine verantwortliche Person festgelegt werden, die für einen geordneten Ablauf zuständig ist und bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben strafrechtlich verfolgt werden kann.
  • Friedlich: Die Proteste müssen friedlich ablaufen. 
  • Weisungen befolgen: Den Weisungen der Polizei muss Folge geleistet werden

Dieser Blogbeitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen formuliert und stellt keine Rechtsberatung dar! Sollten Sie sich rechtlich absichern wollen, kontaktieren Sie bitte eine Person mit juristischem Fachwissen.

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