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2023-05-08 10:44:00 / Düngemittel

Übersichtlich und prägnant: Alles, was Sie über Gülle wissen müssen!

Gülle ist ein wichtiger Dünger in der Landwirtschaft. Sie enthält wichtige Nährstoffe wie Stickstoff, Phosphor und Kalium, die das Wachstum von Pflanzen unterstützen. Doch Gülle kann auch negative Auswirkungen haben, wenn sie nicht fachgerecht gelagert oder ausgebracht wird. Deshalb ist es wichtig, sich über die richtige Handhabung von Gülle zu informieren. Diese Übersicht bietet alles, was Sie über Gülle wissen müssen, von den gesetzlichen Vorschriften bis hin zur richtigen Anwendung auf dem Feld. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren und Ihre Kenntnisse über eine der wichtigsten Ressourcen der Landwirtschaft zu vertiefen.

Der richtige Umgang mit Gülle.

Der richtige Umgang mit Gülle.

Gülle ist ein wichtiger Dünger in der Landwirtschaft. Sie enthält wichtige Nährstoffe wie Stickstoff, Phosphor und Kalium, die das Wachstum von Pflanzen unterstützen. Doch Gülle kann auch negative Auswirkungen haben, wenn sie nicht fachgerecht gelagert oder ausgebracht wird. Deshalb ist es wichtig, sich über die richtige Handhabung von Gülle zu informieren. Diese Übersicht bietet alles, was Sie über Gülle wissen müssen, von den gesetzlichen Vorschriften bis hin zur richtigen Anwendung auf dem Feld. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren und Ihre Kenntnisse über eine der wichtigsten Ressourcen der Landwirtschaft zu vertiefen.

Wann darf keine Gülle verwendet werden?

Als Landwirt muss man bei der Ausbringung von Gülle auf seinem Feld einige Regeln beachten. Neben dem Nährstoffbedarf der Pflanzen, ist eine gute fachliche Düngepraxis wichtig. Das Ziel ist es, dass die Gülle schnell in den Boden eindringt und gasförmiger Nährstoffverlust reduziert wird. Außerdem werden unangenehme Gerüche minimiert und Nährstoffe müssen schnell an Bodenpartikel (Ton- und Humuspartikel) gebunden werden können. So werden die Nährstoffe in der Wurzelzone mittel- bis kurzfristig pflanzenverfügbar.

Bei der Gülleausbringung ist darauf zu achten, dass keine Nährstoffe in Oberflächengewässer oder Grundwasser gelangen!

Aus diesem Grund gibt es gesetzliche Vorschriften, die verbieten, dass Gülle, Jauche, Vogelkot, Festmist, Kompost oder Mineraldünger mit hohen Gehalten an Stickstoff und Phosphat unter bestimmten Bedingungen ausgebracht werden dürfen:

  • Um Schäden zu vermeiden muss der Boden frostfrei bleiben.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass sich kein Schnee auf dem Boden befindet.
  • Bitte keine Überschwemmungen des Bodens zulassen.
  • Es ist wichtig, dass der Boden nicht zu viel Wasser enthält. Wenn er einmal gesättigt ist, kann er kein Wasser mehr aufnehmen. Dies kann man daran erkennen, dass sich auf freien, ebenen Flächen Wasserlachen bilden, die nicht in Fahrrinnen sind. Wenn man den Boden in der Hand presst, tritt Wasser aus den Poren aus.

Die Einhaltung der Wasserabstandsregeln verhindert das Eindringen von Nährstoffen aus der Gülle in Bäche, Flüsse, Seen oder Teiche. Landwirte müssen einen Abstand von mindestens 1 Meter zur Böschungskante einhalten, wenn sie eine präzise Streuvorrichtung verwenden, andernfalls sind es 4 Meter. So kann eine optimale Verbreitung sichergestellt werden.

Für geneigte Flächen gelten besondere Anforderungen: Ein Abstand von 3 bis 10 Metern zum Wasser sollte, abhängig von der Steigung, eingehalten werden.

Um sicherzustellen, dass Pflanzen nur die Nährstoffe bekommen, die sie wirklich benötigen, hat der Gesetzgeber für Acker- und Weideflächen eine "Sperrfrist" eingeführt. In dieser Zeit sind Pflanzen inaktiv und benötigen keine weiteren Nährstoffe. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit keinesfalls Gülle ausgebracht werden darf.

Landwirte müssen während bestimmter Zeiten auf das Ausbringen von Gülle verzichten:

  • Ackerland: Nach der letzten Hauptfruchternte bis zum 31. Januar.
  • Grünland: Bei Aussaat vor dem 15. Mai –>  in der Zeit ab dem 1. November bis 31. Januar.

In Gebieten mit erhöhten Auflagen aufgrund der Landesdüngeverordnung, die in §3 die Bestimmung von nitratbelasteten Gebieten regelt, gilt eine verlängerte Sperrfrist von 4 Wochen. Diese Regelung ist vom 1. Oktober bis zum 31. Januar gültig.

Im Herbst ist die Verwendung von Dünger erlaubt für:

  • Zwischenfrüchte
  • Winterraps
  • Feldfutter

Die Aussaat muss dabei bis zum 15. September erfolgen - mit Ausnahme von Wintergerste, die auf Getreide folgt. Hier gilt eine Frist bis zum 1. Oktober.

Bitte beachten: Eine Ausbringung des Düngers ist nur bis zum 1. Oktober erlaubt.

Ab Herbst 2021 wird der Gebrauch von Gülle auf Standorten, die empfindlich gegen Nitrat sind, weiter beschränkt. Nach der Haupternte ist es nur noch erlaubt, Gülle auf Zwischenfrüchte zur Fütterung auszubringen. Winterraps darf im Herbst nur gedüngt werden, falls eine Bodenanalyse eine Düngung erforderlich macht.

Sperrfristenregelungen: Während dieser Zeit darf keine Gülle ausgebracht werden!

Sperrfristenregelungen: Während dieser Zeit darf keine Gülle ausgebracht werden!

Um sicherzustellen, dass Pflanzen nur die Nährstoffe bekommen, die sie wirklich benötigen, hat der Gesetzgeber für Acker- und Weideflächen eine "Sperrfrist" eingeführt. In dieser Zeit sind Pflanzen inaktiv und benötigen keine weiteren Nährstoffe. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit keinesfalls Gülle ausgebracht werden darf.

Landwirte müssen während bestimmter Zeiten auf das Ausbringen von Gülle verzichten:

  • Ackerland: Nach der letzten Hauptfruchternte bis zum 31. Januar.
  • Grünland: Bei Aussaat vor dem 15. Mai –>  in der Zeit ab dem 1. November bis 31. Januar.

In Gebieten mit erhöhten Auflagen aufgrund der Landesdüngeverordnung, die in §3 die Bestimmung von nitratbelasteten Gebieten regelt, gilt eine verlängerte Sperrfrist von 4 Wochen. Diese Regelung ist vom 1. Oktober bis zum 31. Januar gültig.

Im Herbst ist die Verwendung von Dünger erlaubt für:

  • Zwischenfrüchte
  • Winterraps
  • Feldfutter

Die Aussaat muss dabei bis zum 15. September erfolgen - mit Ausnahme von Wintergerste, die auf Getreide folgt. Hier gilt eine Frist bis zum 1. Oktober.

Bitte beachten: Eine Ausbringung des Düngers ist nur bis zum 1. Oktober erlaubt.

Ab Herbst 2021 wird der Gebrauch von Gülle auf Standorten, die empfindlich gegen Nitrat sind, weiter beschränkt. Nach der Haupternte ist es nur noch erlaubt, Gülle auf Zwischenfrüchte zur Fütterung auszubringen. Winterraps darf im Herbst nur gedüngt werden, falls eine Bodenanalyse eine Düngung erforderlich macht.

Möglichkeit zur Verschiebung der Sperrfrist.

Als Landwirt haben Sie die Möglichkeit, eine Verschiebung der Sperrfrist für Ihren gesamten Betrieb zu beantragen. Auf Antrag können Sie die offizielle Sperrfrist vorziehen oder verschieben. Wenn Sie sich für das Vorziehen der Sperrfrist entscheiden, können Sie zum Beispiel bis zu vier Wochen früher als üblich keine Gülle ausbringen. Im Gegenzug dürfen Sie die Gülle vier Wochen früher als die offizielle Sperrfrist endet ausbringen. Nutzen Sie diese Option, um den Gülle-Ausbringungszeitraum optimal zu planen und Ihren Betrieb noch effektiver zu führen.