Wann benötige ich einen Traktorführerschein?
Traktor fahren ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb unerlässlich - genauso der passende T-Führerschein dazu. Doch stimmen die gehörten Informationen des Nachbarn wirklich? Ist es jetzt erlaubt einen Traktor ohne Führerschein zu fahren oder nicht? Über die wichtigsten Gesichtspunkte und Rechtsprechungen informieren wir Sie im folgenden Artikel.
Traktor ohne Fahrerlaubnis fahren?
Im Regelfall ist es nicht erlaubt, einen handelsüblichen Traktor ohne Führerschein zu fahren. Jedoch gibt es einige wenige Ausnahmen. Ihre Sicherheit und die Ihrer Umgebung ist stets zu beachten. In jedem Fall sollte der Fahrer mindestens 15 Jahre alt sein. Auf Privatgründstücken, von denen öffentlicher Verkehr ausgeschlossen ist, darf ein Trecker auch gesteuert werden, wenn der Fahrer keine Fahrberechtigung besitzt. Voraussetzung ist hier die Erlaubnis des Grundstückeigentümers. Traktoren gehören dem Verkehrsrecht zufolge zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen. Einschränkung ist hier eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h. Bedenken Sie bitte, dass die wenigsten Schlepper über dieses Maß verfügen und ein dementsprechender Umbau laut aktuellen Gerichtsentscheidungen nicht mehr zulässig ist. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es in den meisten Fällen nicht erlaubt ist einen Trecker ohne Fahrerlaubnis zu steuern. Bitte beachten Sie, dass eine Missachtung dieser Regelung als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet wird und neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg die Folge sein können.
Führerschein der Klasse T - Umfang und Kosten
Der Führerschein der Klasse T richtet sich ausschließlich an Fahrzeuge, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für diese eingesetzt werden. Er eignet sich vorallem, wenn Sie regelmäßig mit Ihren großen Zugmaschinen im Straßenverkehr unterwegs sind, da Sie in der Fahrschule alle notwendigen Regeln erlernen und somit auch in gefährlichen Situationen unfallfrei bleiben. In der Fahrschule sind für den Traktorführerschein sowohl Theorie, als auch Praxisstunden und Prüfungen vorgesehen. Der Umfang richtet sich ganz nach den Wünschen des Auszubildenden und deren persönlichen Lernfortschritten. Im Regelfall sind für die Theorie 12 x 90 Minuten Grundstoff plus 6 x 90 Minuten Zusatzstoff der Klasse T vorgeschrieben. Ein Vorbesitz anderer Fahrerlaubnisse- beispielsweise der Klasse B- kann von Vorteil sein, wird aber nicht vorausgesetzt. Sollten Sie bereits einen Führerschein bestanden haben, so kann sich die Anzahl der theoretischen Stunden des Grundstoffs auf 6x 90 Minuten verkürzen. Während der Ausbildung absolvieren Sie neben der Führerscheinpraxis auch einen Erste-Hilfe Kurs und einen Sehtest. Abhängig von dem Umfang des Führerscheinerwerbs und regionalen Schwankungen ergeben sich sehr unterschiedliche Kostenaufwände. Diese umfassen sowohl die Gebühren für den Theorieunterricht und die Prüfungen, als auch Kosten für die jeweiligen Nachweise und Bescheinigungen. Hinzu kommen die Beiträge für einen Erste-Hilfe Kurs, für die Erstellung des Sehtestes und der biometrischen Passbilder, die bei Antragstellung eingereicht werden müssen. Möchten Sie bereits im Vorfeld wissen, welcher Betrag ungefähr auf Sie zukommt informieren Sie sich bitte direkt in Ihrer Fahrschule vor Ort.
Was muss ich beachten?
Eine Berechtigung zum Führen eines Traktors kann im Normalfall ab dem 16. Lebensjahr absolviert werden. In seltenen Ausnahmefällen kann der Traktorführerschein mit 15 Jahren gemacht werden, zum Beispiel wenn die Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb unbedingt erforderlich ist, weil die Eltern krankheitsbedingt kein Fahrzeug mehr führen können. In diesem Fall muss ein Antrag auf Sondergenehmigung bei der zuständigen Führerscheinbehörde gestellt werden, welche dann die Fahreignung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) feststellen wollen. Außerdem kann es sein, dass eine genaue Auflistung der zu fahrenden Maschinen verlangt wird.
Es ist zu beachten, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrzeuge der Klasse T gefahren werden dürfen, die die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten. Erst danach entfällt diese Einschränkung. Dann gilt, dass die Zugmaschinen baubedingt nicht in der Lage sein dürfen, eine höhere Geschwindigkeit als 60 km/h zu fahren. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen sind an eine maximale Geschwindigkeit von 40 km/h gebunden. Ihre Anhänger dürfen uneingeschränkt angekoppelt werden. Der T-Führerschein ist lebenslang gültig und schließt automatisch die Berechtigung, Fahrzeuge der Führerscheinklassen L und AM zu führen, mit ein. Weitere Informationen zu den Führerscheinklassen L und T finden Sie beim TÜV Nord.
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3 Führerschein Fakten auf einen Blick:
► Auf Privatgeländen ist kein Traktorführerschein vorgeschrieben.
► Sie müssen mind. 16 Jahre alt sein, um einen Traktorführerschein machen zu dürfen.
► Erst mit 18 Jahren dürfen alle Klasse T Fahrzeuge uneingeschränkt gefahren werden.
Bitte beachten Sie, dass unsere Angaben nicht rechtlich bindend sind.